Wir nehmen Mädchen ab 12 Jahren nach §§ 27, 34, 35a,41,42 SGB VIII auf, die durch seelische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt in ihrem Leben beeinträchtig wurden.
Dies führt häufig zu folgenden Störungsbildern:
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Essstörungen
- Selbstverletzendes Verhalten
- wiederkehrenden Erinnerungen an das Trauma (Flashbacks, Alpträume)
- Schlafstörungen, hohe Nervosität und Anspannung, Konzentrationsproblemen, starke körperliche Reaktionen auf Stress
- mangelnde Fähigkeit, sich selbst zu beruhigen
- Vermeidungsverhalten (z.B. sozialer Rückzug, Schulverweigerung)
- Ängste
- Dissoziationen
- Depressionen
- Suizidgedanken
Nicht aufnehmen können wir:
- Jungen
- Mädchen mit körperlicher oder geistiger Behinderung
- Mädchen mit akuter Drogenproblematik
- Mädchen mit psychiatrischer Essstörung
- Mädchen, die eine Gefährdung für andere Personen und Lebewesen sind
Im Hinblick auf Leistungen nach §§ 35a, 42 SGB VIII bzw. im Rahmen einer Psychiatrienachbetreuung ist vor Aufnahme besonders die aktuelle Gruppenzusammensetzung und Gruppendynamik zu berücksichtigen.
Unter Umständen müssen mit dem Kostenträger individuelle Zusatzleistungen vereinbart werden, um eine Aufnahme des jungen Menschen in unser Betreuungskonzept zu ermöglichen und dabei seine adäquate Förderung und Betreuung zu gewährleisten.
Bevor eine Aufnahme stattfindet, ist ein Probewohnen von zwei bis sieben Tagen erwünscht.
Im Zusammenhang mit der Tierhaltung ist ein Vorhandensein allergischer Reaktionen auf Tierhaare und/oder Heuallergie und die Beeinträchtigung dadurch zu überprüfen.
Die Jugendlichen sollten sich auf ein Leben in einem engen Betreuungsrahmen einlassen können und wollen. Wir nehmen nur Mädchen auf, die sich bewusst für ein Leben bei uns entscheiden können.